Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 14.03.2024
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Zi-Praxis-Panel

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in einer aktuellen Meldung empfehlen wir die Beteiligung an der aktuellen Zi-Praxis-Panel-(ZiPP)-Erhebung, da die Ergebnisse honorarpolitisch von Bedeutung sind.

Erhoben werden im Praxisteil Daten aus 2022 (teilweise auch für die Vorjahre 2019, 2020, und 2021) zu den Praxisstrukturen, Arbeitszeiten des Praxisinhabers, den Praxismitarbeiter*innen, der Praxisausstattung, Fortbildungszeiten und den Urlaubszeiten etc..

Im Finanzteil ist der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin aufgefordert entsprechend der Daten zur Steuerklärung 2022 Angaben zu Einnahmen, Praxiskosten, Investitionen und Abschreibungen zu tätigen.

Die ZiPP-Erhebung findet vollständig online statt und wird anonymisiert ausgewertet. Die Teilnahme kann erst erfolgen nach Aufforderung durch das Zi, dass die Einwahldaten zur Online-Befragung mitteilt. Die Teilnahme ist freiwillig.

Im Folgenden geben wir einige orientierende Hinweise, die Sie bei der Beantwortung der Fragen berücksichtigen können.

Zur Teilnahme eignen sich aus unserer Sicht insbesondere Praxen,

  • die im Verhältnis zu den nachgewiesenen Einnahmen hohe Praxiskosten nachweisen,
  • die Praxispersonal beschäftigen und
  • die überdurchschnittliche Arbeitszeiten aufweisen.

Erfassung der Gesamtarbeitszeit

Bitte richten Sie ein besonderes Augenmerk auf die lückenlose Darstellung Ihres Arbeitseinsatzes in und außerhalb der psychotherapeutischen Praxis.

Die ZiPP-Erhebung für das Jahr 2021 ergab eine durchschnittliche Gesamtarbeitszeit der Psychotherapeut*innen in Einzelpraxis von 36,6 Std./Woche bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 45,1 Std./Woche über alle ärztlichen und psychotherapeutischen Fachgruppen. In diesen 36,6 Std./Woche Arbeitszeit wurden durchschnittlich 27,5 Std./Woche für die Patientenversorgung eingesetzt.

Die Patientenversorgung fand mit durchschnittlich 22,7 Std./Woche psychotherapeutischer Tätigkeit mit Patientenkontakt statt. Durchschnittlich 4,8 Std./Woche psychotherapeutischer Tätigkeit fand ohne Patientenkontakt statt. Dazu addiert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit für Praxismanagement (7,6 Std./Woche) und Fortbildung (1,5 Std./Woche). Die Ergebnisse aus 2021 legen offen, dass die Zeit, die für die Patientenversorgung außerhalb der Psychotherapiesitzungen und das Praxismanagement benötigt wird, erheblich ist.

Eine Befragung der DPtV-Mitglieder zum tatsächlichen Arbeitsaufwand bei psychotherapeutischen Leistungen ergab, dass dieser deutlich über dem im EBM kalkulierten Zeitansatz liegt (siehe Psychotherapie Aktuell, Heft 4/2014, ab Seite 14).   

  • Die für eine probatorische Sitzung tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit lag bei 82 Minuten (Kalkulationszeit im EBM 60 Minuten).
  • Die für eine psychotherapeutische Sitzung (Verhaltenstherapie) inklusive Vor- und Nachbereitung aufgewendete Arbeitszeit lag bei 77 Minuten (Kalkulationszeit im EBM 60 Minuten).
  • Für den Bericht an den Gutachter für eine Langzeittherapie ist ein Aufwand von mehr als vier Stunden (Kalkulationszeit im EBM 46 Minuten) empirisch erhoben worden.                                           
  • Auch die neuen Leistungen psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung sind mit einem erheblichen Vor- und Nachbereitungsaufwand sowie dokumentarischen Aufwand verbunden. Die Kalkulationszeit im EBM mit je 30 Minuten wird in der Regel nicht ausreichen.

Patientenversorgung mit Patientenkontakt ist Beratung, auch telefonisch; Untersuchung, auch Testdurchführung und Behandlung, Durchführung psychotherapeutischer Sitzungen in Videositzungen und in der Praxis. Weitere Beispiele finden Sie unten.

Patientenversorgung ohne Patientenkontakt ist die Therapieaufzeichnung, Dokumentation, Erstellen vor Arztbriefen und Bescheinigungen, Erstellung von Gutachten, Supervision und Intervision sowie Fallkonferenzen. Weitere Beispiele finden Sie unten.

Das Praxismanagement umfasst die Führung, Organisation und Pflege der Praxis, QM-Arbeit, Abrechnung, Wartung der Telematikinfrastruktur, Rechnungserstellung, Sichtung von Fachinformationen, Erfahrungsaustausch, Mitarbeitergespräche, Renovieren, Einkauf von Praxismaterialien und Neuanschaffungen. Weitere Beispiel finden Sie unten.

Bei der Wochenarbeitszeit des Praxisinhabers, der die Praxis in der Regel nur mit geringer Unterstützung durch Hilfspersonal führt, sind sowohl die praxisbezogenen Tätigkeiten innerhalb wie auch außerhalb der Praxis zu berücksichtigen.

Es sind sowohl die täglich wiederkehrenden Tätigkeiten, die wöchentlichen, monatlichen, quartalsweisen sowie jährlichen und unregelmäßigen Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Um zu einer realistischen Abschätzung der Wochenarbeitszeit zu kommen, addieren Sie zu Ihrer gesamten regelmäßigen Praxis-Anwesenheitszeit pro Woche noch die Zeiten, die Sie wöchentlich mit praxisbezogenen Tätigkeiten außerhalb der Praxis verbringen. Dann schätzen Sie den zeitlichen Aufwand für nur monatlich, quartalsweise, jährlich und gelegentlich anfallende Tätigkeiten auf das Jahr hochgerechnet ab, dividieren Sie diese Zeit durch 43 Arbeitswochen und zählen Sie diesen Betrag zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit hinzu.

Mit der folgenden Aufstellung möchten wir Ihnen weitere Beispiele und Anhaltspunkte nennen, um Ihre Arbeitszeit möglichst vollständig zu erfassen:

Patientenversorgung mit Patientenkontakt in der Praxis per Video oder Telefon:

  • Psychotherapeutische Sitzungen in Einzel- und Gruppentherapie
  • Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung
  • Rezidivprophylaxe
  • Durchführung von Tests
  • Telefonische Beratung
  • In telefonischer Erreichbarkeit geführte Gespräch mit Patient*innen
  • Gespräche mit Bezugspersonen
  • Anwendung übende Verfahren
  • etc.

Patientenversorgung ohne Patientenkontakt:

  • Therapieaufzeichnung, Dokumentation
  • Erstellen vor Arztbriefen und Bescheinigungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Supervision und Intervision sowie Fallkonferenzen
  • Vorhaltung der telefonischen Erreichbarkeit
  • Telefonate im Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Behandlung
  • koordinierende Tätigkeiten
  • Verfassen, Schreiben von Arztbriefen
  • Auswertung von Tests
  • Schreiben der PT-Anträge und anderer Anträge
  • Einweisungen und Verordnungen
  • Patientenbezogene Beantwortung von Praxispost, Eintüten, Versenden, Archivierung
  • Patientenbezogene Beantwortung von Mails und Anrufen auf dem Anrufbeantworter
  • Sichten von patientenbezogener Fachliteratur
  • etc.

Praxismanagement:

  • Führung, Organisation und Pflege der Praxis
  • Coronabedingte Aufwände wie Hygienemaßnahmen in der Praxis, Schnelltest und Maskenbeschaffung sowie deren Durchführung und Einsatz, Befassung mit den jeweils gültigen Schutzmaßnahmen, Kontakt zum Gesundheitsamt etc.
  • Wartung der Telematikinfrastruktur
  • Durchführung der Vorgaben der EU-DSGVO und der IT-Sicherheitsrichtlinie
  • Bereitstellung der Videotechnik
  • Erfahrungsaustausch mit Kolleg*innen
  • Mitarbeitergespräche
  • Einkauf von Praxismaterialien, Neuanschaffungen
  • Aufspielen von Software insbesondere der Praxissoftware, Eingabe der Leistungen in die Abrechnungssoftware, Abrechnung mit der KV, Eingabekontrollen, Statistiken der Praxisentwicklung etc.
  • Verfassen, Schreiben, Versenden von Rechnungen, Mahnungen
  • Praxisorganisatorische Beantwortung von Praxispost, Eintüten, Versendung, Archivierung
  • Praxisorganisatorische Beantwortung von Mails und Anrufen auf dem Anrufbeantworter
  • QM-Arbeit
  • Pflege von KV-Ordner, Praxishandbuch, Führen des QM-Handbuchs
  • Einkauf von Büro- und Praxismaterial, Blumenschmuck, Reinigungsmitteln
  • Ggf. auch vom Praxisinhaber durchgeführte Reinigungs-, Reparatur- und Renovierungsarbeiten
  • Führen der Barkasse, des Bankverkehrs, der Buchhaltung
  • Pflege der Patientenakten/Archivierung aller Praxisvorgänge
  • Engagement im Praxisnetz, Lesen von und Einbringen in kollegialen Mailinglisten
  • Termine und Telefongespräche mit dem Steuerbüro
  • berufspolitische Termine und Kontakte, KV-Veranstaltungen
  • Praxisführung bezogene Fachliteratur
  • etc.

Fortbildung

  • Fortbildungen und Fortbildungstage die mit der Schließung der Praxis verbunden sind werden unter Fortbildung extra erfasst (Fahrtzeiten ebenso berücksichtigen)

Soweit Sie Ihre Praxis allein führen, und das trifft auf einige der Psychotherapeut*innen zu, müssen Sie jeden Handgriff selbst machen und als Arbeitszeit erfassen. Sollten Sie durch Angestellte oder Familienmitglieder unterstützt werden, werden deren Arbeitszeiten getrennt von denen des Praxisinhabers bzw. der Praxisinhaberin erfasst.

Gerne können Sie sich mit Anregungen zum Fragebogen oder bei Unklarheiten beim Ausfüllen des Fragebogens auch an Ihre Landesgeschäftsstelle oder die Bundesgeschäftsstelle (bgst@dptv.de) wenden.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Teilnahme sinnvoll ist, weil sie im Befragungszeitraum nur in geringem Umfang in Ihrer Praxis tätig waren oder Ihre Praxiskosten sehr gering sind.

Bitte beachten Sie: Eine Teilnahme an der Erhebung auf Eigeninitiative ist inzwischen nicht mehr möglich! Sie können nur teilnehmen, wenn Sie angeschrieben werden. Wurden Sie angeschrieben ist die Teilnahme freiwillig.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und bedanken uns für Ihre Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr DPtV-Bundesvorstand